AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rolling Pin.Convention 2024

Der Veranstaltungsbesucher bzw. Ticketkäufer erkennt die folgenden Geschäftsbedingungen als Grundlage für den Besuch der jeweiligen Veranstaltung an. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

  1. ABSCHLUSS DES VERTRAGES (TICKETKAUF)

1.1 Die Buchung der Tickets für die jeweilige Veranstaltungsserie kann online über die Website http://www.rollingpinconvention.com erfolgen. Unter Zugrundelegung dieser AGB kommt zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter ein Veranstaltungsbesuchsvertrag zustande.

1.2 Die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte finden auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von terminierten Freizeitveranstaltungen keine Anwendung. Der Teilnehmer hat daher bezüglich der gebuchten Veranstaltung kein zweiwöchiges Widerrufsrecht.

 

  1. ZAHLUNG

Der Teilnahmepreis ist prompt nach Buchung zu den online angebotenen Zahlungsmöglichkeiten fällig. Wenn der Arrangementpreis (2-Tages-Ticket) nicht rechtzeitig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Vertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittskosten.

 

  1. LEISTUNGEN

3.1 Das Zutritts- und Besuchsrecht besteht unter der Bedingung, dass der Ticketinhaber als Veranstaltungsbesucher die Zutritts- bzw. Altersvoraussetzungen der Veranstaltung erfüllt und ein Ticket vorweist. Der Preis beinhaltet die auf der Website angeführten Leistungen entsprechend jeweiliger Veranstaltung.

3.2 Die gastronomischen Leistungen werden vom jeweiligen Veranstaltungsort bzw. Aussteller erbracht, welcher auch für die Qualität der Speisen und Getränke verantwortlich ist. Die im Internet veröffentlichten Veranstaltungsdetails (Gastköche, Menüs etc.) sind ohne Gewähr und können aus wichtigem Grund auch kurzfristig abgeändert werden.

3.3 Die Markt-Area ist für die Besucher mit Sitzplätzen ausgestattet, genauso wie das Auditorium, in welchem freie Platzwahl herrscht. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht auf der gesamten Veranstaltungsfläche nicht.

 

  1. TICKETS

4.1 Sämtliche bestellte Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters.

Nur über einen offiziellen Vertriebskanal bezogene Tickets sind gültig. Print@home-Tickets dürfen nur einmal ausgedruckt werden. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Alle Tickets (print@home sowie Mobile Tickets) werden am Eingang der Veranstaltung geprüft. Bei Verdacht auf kopierte Tickets (insbesondere bei print@home Tickets) und Nicht-Übereinstimmung mit der für den Veranstaltungstag ausgewiesenen Gästeliste, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Wird ein Besucher aus diesem Grund abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises.

4.2 Die Rolling Pin.Convention ist ein Fachsymposium für Mitarbeiter und Unternehmer der Gastronomie und Hotellerie. Um zu garantieren, dass ausschließlich Fachbesucher Tickets aus dem limitierten Kartenkontingent buchen können, wird vor der Veranstaltung ein Fachbesuchernachweis eingefordert sowie vor Ort eine Legitimationsprüfung durchgeführt. Die Tickets sind personalisiert.

 

  1. UMBUCHUNGEN

Der Ticketkäufer nimmt zur Kenntnis, dass Tickets nicht zurückgegeben werden können. Die Tickets sind personalisiert und somit nur über den vorgesehen Prozess auf www.rollingpinconvention.com übertragbar. Details dazu finden sich im FAQ Bereich.

 

  1. PROGRAMMÄNDERUNGEN

Programmänderungen aus wichtigem Grund behalten wir uns vor, soweit diese zumutbar sind. Programmänderungen behalten wir uns insbesondere vor, soweit ein Gastkoch/Speaker ausfällt, weil er etwa erkrankt ist oder die Veranstaltung aus anderen Gründen nicht wahrnehmen kann, oder wenn unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse) dies erfordern. In diesem Fall wird dafür Sorge getragen, dass die Veranstaltung mit einem gleichwertigen Gastkoch/Vortragenden besetzt wird.

 

  1. RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER

7.1 Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden müssen, zahlt der Veranstalter den eingezahlten Teilnahmepreis unverzüglich zurück. Aus der Absage resultierende Umbuchungen und Rückerstattungen werden kostenlos vorgenommen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.2 Bei Verschiebung des Veranstaltungstermins bleibt das Ticket für den Ersatztermin dieser Veranstaltung gültig. Allerdings steht dem Ticketkäufer im Falle der Verschiebung der Veranstaltung das gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Der Ticketkäufer ist verpflichtet, dieses Rücktrittsrecht spätestens 1 Woche vor dem Ersatztermin gegenüber dem Ticketportal bzw. der Verkaufsstelle geltend zu machen.

 

  1. DATENERHEBUNG UND –VERWERTUNG

8.1 Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung und veranstaltungsbezogenen Newslettern verarbeitet. Der Ticketkäufer wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zustimmung jederzeit schriftlich unter office@rollingpinconvention.com widerrufen werden kann. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer einer Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

8.2 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen/Video, DVD, in Newslettern und auf Socialmedia-Kanälen etc. ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass während der Veranstaltung Fotos und Filmaufnahmen von einer vom Veranstalter beauftragten Firma bzw. üblichen Pressevertretern produziert werden.

8.3 Rolling Pin verarbeitet die erhobenen Daten gem. Art. 6 Abs. 1 b DSGVO, um den mit einem Teilnehmer bestehenden Vertrag zu erfüllen, in der Regel zum Zweck des Veranstaltungsbesuchs. Im Rahmen des Lead-Managements findet die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 a DSGVO Anwendung. Indem die Teilnehmer den QR-Code durch den Aussteller oder Veranstalter scannen lassen, geben sie ihr Einverständnis zur Datenverarbeitung durch Rolling Pin und wir geben ihre personenbezogenen Daten an den jeweiligen Aussteller weiter. Wir verarbeiten und nutzen die Teilnehmer- Daten, sofern wir dies nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen, auch zum Zwecke der werblichen Ansprache per Post oder E-Mail bzw. zur Weitergabe an Aussteller im Rahmen des Lead-Managements durch aktive Scans der QR-Codes. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 f DSGVO, um die Teilnehmer über unsere Veranstaltungen und hiermit zusammenhängende Themen zu informieren.
Die erhobenen Daten werden nur dann verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben, wenn Sie uns ausdrücklich die Einwilligung gegeben haben oder ein für den Adresshandel ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand nach Interessensabwägung vorliegt (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO in Verbindung mit Erwägungsgrund 47 DSGVO) oder eine aktive Handlung (durch Zustimmung zum Scan des QR-Code auf dem Badge vor Ort) gesetzt wird. Sie können der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung jederzeit widersprechen. Soweit wir Dienstleister im Rahmen einer Auftragsverarbeitung beauftragen, unterliegen Ihre Daten dort den gleichen Sicherheitsstandards wie bei uns. In den übrigen Fällen dürfen die Empfänger die Daten nur für die Zwecke nutzen, für die sie ihnen übermittelt wurden.
Im übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen von Rolling Pin: https://www.rollingpin.at/datenschutz

 

  1. WEITERVERKAUF

Der Weiterverkauf des Tickets ist nicht gestattet, zumal jedes Ticket personalisiert ist. Sollte eine nichtgenehmigte Weitergabe oder ein Verkauf festgestellt werden, verliert das Ticket sofort seine Gültigkeit.

 

  1. GEWÄHRLEISTUNG

Sollte eine Leistung im Rahmen der Veranstaltung einen Mangel aufweisen, muss ein Teilnehmer seine Beanstandungen unverzüglich dem Organisator vor Ort mitteilen. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Vertragsleistungen müssen uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Veranstaltung schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Veranstaltung beanstandet wurde.

 

  1. ALLGEMEINES

11.1 Während des Besuchs der Veranstaltung sind jegliche Ton- und/oder Bildaufnahmen durch den Veranstaltungsbesucher untersagt, soweit nicht der Veranstalter vorgängig seine Zustimmung zu solchen Aufnahmen erteilt hat.

11.2 Mit Kauf des Tickets wird die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes akzeptiert. Der Veranstaltungsbesucher verpflichtet sich, sämtliche Sicherheits- und Durchführungsvorschriften und sämtliche diesbezüglichen Weisungen strikt zu beachten, welche ihm vom Veranstalter oder von dessen Hilfspersonen vor, während oder nach der Veranstaltung schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.

11.3 Durch den Veranstaltungsbesucher dürfen zu der Veranstaltung keinerlei Gegenstände mitgenommen werden, deren Besitz oder Gebrauch die anderen Veranstaltungsbesucher in irgendeiner Weise gefährden könnten (z.B. Flaschen, Messer, Waffen, Feuerwerkskörper).

11.4 Der Veranstalter ist berechtigt, dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos A) zu verweigern oder B) den Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschließen, wenn der Veranstaltungsbesucher die Zutrittsvoraussetzungen, insbesondere die für die Veranstaltung vorgesehenen Altersgrenzen, nicht erfüllt oder wenn der Veranstaltungsbesucher trotz Aufforderung des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen den Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften des Veranstalters nicht nachkommt.

11.5 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge Lautstärke/Lichteinwirkung bei Veranstaltungen entstehen können. Jedwede Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.

11.6 Weder der Veranstalter noch die Verkaufsstellen können wegen nicht auszuschließender Beeinflussung des Ticketvertriebssystems durch Übermittlungsfehler, technische Störungen oder rechtswidrige Eingriffe Dritter eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dem Ticketportal aufgeschalteten Veranstaltungsdaten übernehmen. Dem Ticketkäufer steht jedoch ein Rücktrittsrecht zu, wenn die Ticketbestellung auf der Basis der auf dem Ticketportal nachweislich falsch aufgeschalteten Veranstaltungsdaten erfolgte und somit für den Ticketkauf nachweislich relevante Daten (Datum, Preise, Orte) im Nachhinein durch den Veranstalter geändert werden müssen. Zusätzlich zum Ticketpreis bezahlte Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet.

 

  1. COVID-19 REGELUNGEN

12.1. Der Ticketkäufer nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter im Interesse der Gesundheit und Sicherheit sämtlicher Besucher sowie in Erfüllung behördlicher Vorgaben umfangreiche Maßnahmen betreffend die Vermeidung einer Ausbreitung der Covid-19 Pandemie setzen muss und wird. Dies beinhaltet die Erarbeitung und Umsetzung eines Präventionskonzeptes für die Veranstaltung.

Das Präventionskonzept beinhaltet auch Sicherheitsvorschriften für die Veranstaltungsbesucher, welchen ausnahmslos Folge zu leisten ist. Der Ticketkäufer verpflichtet sich daher, den am Tag der Veranstaltung geltenden, jeweils am Eingang ersichtlichen Auflagen und Vorschriften unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter ist befugt, dem Ticketkäufer im Fall des Verstoßes gegen die Vorgaben den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder diesen aus den Veranstaltungsräumlichkeiten zu verweisen. Eine Erstattung des Ticketpreises findet in diesem Fall nicht statt.

12.2. Jeder Veranstaltungsbesucher hat bei Einlass zur Veranstaltung seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Eine Übertragung des Tickets ist aus Gründen der möglichen Nachverfolgung potentieller Infektionen (“Contact Tracing”) ausschließlich nach Zustimmung durch den Veranstalter und nach Erfassung der persönlichen Daten des neuen Veranstaltungsbesuchers zulässig (siehe Punkt 5).

12.3. Unbeschadet allfälliger vom Ticketkäufer vorgelegter Tests, Atteste etc. behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor, Besuchern den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verwehren, wenn diese Symptome einer Covid-19 Infektion, insbesondere Fieber, Erkrankungen der Atemwege, etc. aufweisen.

12.4. Der Ticketkäufer nimmt darüber hinaus ausdrücklich zur Kenntnis, dass sich aufgrund behördlicher oder anderer Vorgaben die Voraussetzungen sowie allfälligen Auflagen für den Veranstaltungsbesuch laufend verändern können.

Der Veranstalter wird sich bemühen, über die von den Behörden vorgeschriebenen Auflagen für einen Besuch der Veranstaltung, insbesondere das allfällige Erfordernis des Nachweises von Impfungen, einer durchgemachten Erkrankung mit Covid-19, Corona-Tests, das Tragen von Mund-Nasen-Schutz etc. laufend auf seiner Webseite zu informieren. Ungeachtet dessen erklärt der Ticketkäufer, dass er sich laufend über die einschlägigen Vorgaben informieren wird.

Der Ticketkäufer verpflichtet sich demnach dazu, selbstständig und auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass er die am Tag der Veranstaltung für den Einlass zum Veranstaltungsgelände vorgeschriebenen behördlichen Auflagen und Voraussetzungen, insbesondere Nachweise über Impfungen, Tests, durchgemachte Erkrankungen, etc. erfüllt. Ebenso wird der Ticketkäufer für allfällige Schutzvorkehrungen (Mund-Nasen-Schutz) selbst Sorge tragen.

Der Ticketkäufer nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter im Fall der Nichterfüllung der jeweils geltenden Auflagen verpflichtet ist, ihm den Zutritt zu verwehren. Für diesen Fall kommt es zu keiner Erstattung des Kaufpreises.

12.5. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung im Falle von Ansteckungen bzw. daraus resultierenden Folgeschäden. Ausgenommen hiervon sind Ansteckungen, welche auf grob fahrlässiges Verhalten von Personal, das vom Veranstalter eingesetzt wird, zurückzuführen sind. Der Besuch der Veranstaltung sowie der Aufenthalt in den Veranstaltungsräumlichkeiten erfolgen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko!

 

  1. GERICHTSSTAND

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vereinbarungen enthalten sind, gelten die Bestimmungen des österreichischen Rechts.

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Ticketbestellung, dem Ticketkauf und dem Besuch der Veranstaltung gilt Graz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

Stand: 13. Januar 2022